Vielleicht mag sie es, denn langsam wird das Tragen von extravagantem Fußschmuck für Lindsay Lohan zur Gewohnheit. Denn seit Donnerstag darf sich die amerikanische Schauspielerin wieder einmal mit mehr oder weniger eleganten elektronischen Fußfesseln schmücken. Dabei hat sie noch Glück gehabt, denn alternativ wäre auch ein Aufenthalt im Gefängnis möglich gewesen.
In einem Verfahren wegen Diebstahls wurde zunächst ein Urteil von vier Monaten Haft verhängt. Dies nahm Lindsay Lohan erwartungsgemäß nicht an und ging in die Berufung. Hierbei war sie teilweise erfolgreich, denn in Kalifornien ist es möglich, anstelle einer Haftstrafe im Staatsgefängnis die Strafe auch zuhause abzusitzen. Die Voraussetzung hierfür, dass bei der Ordnungswidrigkeit keine Gewalt angewendet wurde, war im Fall von Lindsay Lohan erfüllt.
Also wurden ihr jetzt elektronische Fußfesseln angelegt, mit deren Hilfe die Behörden erkennen können, wo sich die Schauspielerin aufhält. Für 35 Tage muss sie jetzt in ihrem Haus in Kalifornien bleiben. Hierbei überwacht die elektronische Fußfessel nicht nur die Anwesenheit, sondern kontrolliert auch den Lebenswandel der Trägerin. Während der Strafe ist es ihr verboten, Alkohol oder andere Drogen zu konsumieren. Ob sie dieses Verbot einhält, wird mit Sensoren, die den Schweiß analysieren, überwacht. Der Hausarrest ist nicht die einzige Unannehmlichkeit, mit der sich Lindsay Lohan abfinden muss. Zusätzlich wird sie auch 480 Sozialstunden abarbeiten müssen, von denen einige auch aus Putzarbeit in der Leichenhalle bestehen sollen.
Lindsay Lohan war verurteilt worden, weil sie in einem Juwelierladen eine Halskette mitnahm, ohne vorher den Preis von 2000 Dollar zu bezahlen. Dumm nur, dass sich nicht nur am Set Kameras befinden. Der Diebstahl wurde von der Überwachungskamera des Ladens gefilmt. Der Film, auf dem die Schauspielerin gut zu erkennen war, war ein Hauptbelastungsmittel in dem Prozess.
Wird diese Strafe Wirkung zeigen? Oder wird Lindsay Lohan auch in Zukunft immer wieder einmal den ungewöhnlichen Schmuck anlegen müssen?